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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Johann Christoph Bätz, 3d-Artist / Communication Design.


Diese AGB basieren auf den Bestimmungen des 'Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)'

(Präambel)
Der Designer Johann Christoph Bätz ist freiberuflich schöpferisch tätig. Als Spezialist arbeitet er interdisziplinär mit allen an der Entwicklung von Produkten, Produktsystemen und Graphiken zusammen. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.

1. Geltung
1.1 Die AGB gelten für alle übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltung, Beratung, Konzeption und 3D-Modelling, soweit nicht im Einzelfall Abweichungen schriftlich vereinbart wurden.
1.2.Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist Johann Christoph Bätz alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Dies besteht aus 3D-Modellen, Bildmaterial, oder sonstigen Datenträgern, aus Gestaltungsentwürfen in Form von Ausdrucken oder digitalen Daten sowie Text in jeglicher Speicherform.
 
2. Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis
2.1. Johann Christoph Bätz übertraegt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte einzig zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.2. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Johann Christoph Bätz.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform
2.3. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion bedarf, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, der Zustimmung von Johann Christoph Bätz.

3. Ergänzende Sonderbestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich vereinbarte Fristen einzuhalten.Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von Johann Christoph Bätz zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann Johann Christoph Bätz - ohne daß es eines Schadensnachweises bedürfe - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von Johann Christoph Bätz nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht Johann Christoph Bätz das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde, also schon in der Konzeptionsphase. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
 
4. Vertragsabschluß
4.1. Alle Angebote sind stets freibleibend.Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Johann Christoph Bätz verbindlich.
Mündliche Abreden und Zusicherungen, bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Änderungen bleiben vorbehalten.
4.2. Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von Johann Christoph Bätz und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Johann Christoph Bätz. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.
4.3. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.
4.4. Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von Johann Christoph Bätz an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von Johann Christoph Bätz innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von Johann Christoph Bätz rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von Johann Christoph Bätz wird abgerechnet.
 
5. Lieferzeit
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen- und Termine befreit den Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistungen und der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die Johann Christoph Bätz nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Leistung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Verzug und Ausbleibung (Unmöglichkeit) der Lieferung hat Johann Christoph Bätz solange nicht zu vertreten, als ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschuldungsvorwurf trifft. Johann Christoph Bätz haftet im übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit.
 
6. Zahlungsbedingungen
Falls nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen von Johann Christoph Bätz binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Lieferungen an neue Kunden, werden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt. Zahlungen werden zunächst gegen etwaige Kosten und Zinsen berechnet, dann gegen die jeweils älteste Forderung. Mit Eintritt des Verzuges oder der Verweigerung der Annahme bestellter Waren werden sämtliche offene Rechnungsposten fällig.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Johann Christoph Bätz aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen, insbesondere bis zur Bezahlung des Kaufpreises, etwaiger Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, behält sich Johann Christoph Bätz das Eigentum an den gelieferten Produktionen vor. Der Kunde darf über diese Produktionen nicht verfügen, insbesondere diese nicht weiteren Personen in irgendeiner Weise zeigen oder zugänglich machen.

8. Mängelrügen und Gewährleistung
Für Mängel haftet Johann Christoph Bätz wie folgt
1) Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Empfang auf Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu Rügen.
2) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Johann Christoph Bätz Nachbesserung fehlerhafter Leistungen oder Ersatzlieferung.
3) Zur Mängelbeseitigung gewährt der Käufer eine nach billigem Ermessen erforderliche Zeit.
4)Wenn Johann Christoph Bätz eine gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, von Johann Christoph Bätz verweigert wird oder fehlschlägt, steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht  zur Wandlung des Vertrages oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu.
5)Für Mängel, an einem von Johann Christoph Bätz gelieferten 3D-Modell, die durch technische Änderungen an der fuer das Modell vorgesehenen Zielplatform enstanden sind, können keine Ansprüche auf  Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erhoben werden.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Johann Christoph Bätz richtet sich ausschließlich nach den oben stehenden Regelungen. Schadensansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Johann Christoph Bätz selbst oder einen Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbedingung gilt für den Auftraggeber entsprechend.

10. Vertraulichkeit / Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit / Datenschutz
Alle Informationen, welche Johann Christoph Bätz im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Johann Christoph Bätz betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Die Leistungen des Designers Johann Christoph Bätz werden in der Regel durch diesen selbst, oder Mitarbeiter seines Teams vertreten. Auf das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designer ist Deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.

12. Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit den unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.




Februar, 2009
 
Johann Christoph Bätz

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