Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Johann
Christoph Bätz, 3d-Artist / Communication Design.
Diese AGB basieren auf den Bestimmungen des 'Gesetzes über das
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)'
(Präambel)
Der Designer Johann Christoph Bätz ist freiberuflich schöpferisch tätig.
Als Spezialist
arbeitet er interdisziplinär mit allen an der Entwicklung von
Produkten, Produktsystemen und Graphiken zusammen. Die Erreichung eines
optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen
Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.
1. Geltung
1.1 Die AGB gelten für alle übernommenen Aufträge in den Bereichen
Gestaltung, Beratung, Konzeption und 3D-Modelling, soweit nicht im
Einzelfall Abweichungen schriftlich vereinbart wurden.
1.2.Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses ist die Abtretung
urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist
Johann Christoph Bätz alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an
seinem Werk. Dies besteht aus 3D-Modellen, Bildmaterial, oder sonstigen
Datenträgern, aus Gestaltungsentwürfen in Form von Ausdrucken oder
digitalen Daten sowie Text in jeglicher Speicherform.
2. Rechte und
Pflichten im Vertragsverhältnis
2.1. Johann Christoph Bätz übertraegt dem Auftraggeber
urheberrechtliche Nutzungsrechte einzig zu dem vertraglich vereinbarten
Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf
einer gesonderten Vereinbarung.
2.2. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der schriftlichen Zustimmung von Johann Christoph Bätz.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform
2.3. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion bedarf, soweit sie
über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, der Zustimmung von
Johann Christoph Bätz.
3. Ergänzende
Sonderbestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich vereinbarte Fristen einzuhalten.Wird
ein Auftrag aus Gründen, die nicht von Johann Christoph Bätz zu
vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann Johann Christoph Bätz - ohne
daß es eines Schadensnachweises bedürfe - ein Ausfallhonorar in Höhe
von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener
Auftrag aus von Johann Christoph Bätz nicht zu vertretenden Gründen
nicht fertiggestellt, so steht Johann Christoph Bätz das volle Honorar
zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich
geschuldeten Leistung begonnen wurde, also schon in der
Konzeptionsphase. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein
Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4.
Vertragsabschluß
4.1. Alle Angebote sind stets freibleibend.Vertragsabschlüsse und
sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von
Johann Christoph Bätz verbindlich.
Mündliche Abreden und Zusicherungen, bedürfen zur ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot
gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, sind, soweit nicht
anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Änderungen bleiben
vorbehalten.
4.2. Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem
Projektangebot von Johann Christoph Bätz und der Auftragsbestätigung
des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Johann Christoph Bätz. Vertragsgebiet sind die
Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende
Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.
4.3. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung
oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder
Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung
herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide
Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.
4.4. Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende
Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des
Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von Johann Christoph Bätz an der
Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang
von Johann Christoph Bätz innerhalb eines Projektes wird durch ein
Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und
dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den
Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von Johann Christoph
Bätz rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei
der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des
Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges,
werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich
entstehende Aufwand von Johann Christoph Bätz wird abgerechnet.
5. Lieferzeit
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen- und Termine befreit den
Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur
Erbringung der Leistungen und der Erklärung, daß er die Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnen werde.Teillieferungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges -
angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach
Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die Johann Christoph Bätz
nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Lieferung der verkauften Leistung von erheblichem Einfluß sind. Dies
gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten und deren
Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Verzug und
Ausbleibung (Unmöglichkeit) der Lieferung hat Johann Christoph Bätz
solange nicht zu vertreten, als ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein
Verschuldungsvorwurf trifft. Johann Christoph Bätz haftet im übrigen
nicht für leichte Fahrlässigkeit.
6.
Zahlungsbedingungen
Falls nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen von Johann Christoph
Bätz binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Lieferungen an neue
Kunden, werden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt. Zahlungen
werden zunächst gegen etwaige Kosten und Zinsen berechnet, dann gegen
die jeweils älteste Forderung. Mit Eintritt des Verzuges oder der
Verweigerung der Annahme bestellter Waren werden sämtliche offene
Rechnungsposten fällig.
7.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Johann Christoph Bätz aus
jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen, insbesondere bis zur
Bezahlung des Kaufpreises, etwaiger Verzugszinsen und
Rechtsverfolgungskosten, behält sich Johann Christoph Bätz das Eigentum
an den gelieferten Produktionen vor. Der Kunde darf über diese
Produktionen nicht verfügen, insbesondere diese nicht weiteren Personen
in irgendeiner Weise zeigen oder zugänglich machen.
8.
Mängelrügen und Gewährleistung
Für Mängel haftet Johann Christoph Bätz wie folgt
1) Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Empfang
auf Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche
Anzeige zu Rügen.
2) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Johann
Christoph Bätz Nachbesserung fehlerhafter Leistungen oder
Ersatzlieferung.
3) Zur Mängelbeseitigung gewährt der Käufer eine nach billigem Ermessen
erforderliche Zeit.
4)Wenn Johann Christoph Bätz eine gestellte, angemessene Nachfrist
verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern
oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, von
Johann Christoph Bätz verweigert wird oder fehlschlägt, steht dem
Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht zur Wandlung des
Vertrages oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu.
5)Für Mängel, an einem von Johann Christoph Bätz gelieferten 3D-Modell,
die durch technische Änderungen an der fuer das Modell vorgesehenen
Zielplatform enstanden sind, können keine Ansprüche auf
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erhoben werden.
9. Allgemeine
Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Johann Christoph Bätz richtet sich ausschließlich nach
den oben stehenden Regelungen. Schadensansprüche des Auftraggebers aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei
denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Johann
Christoph Bätz selbst oder einen Erfüllungsgehilfen. Die
Haftungsbedingung gilt für den Auftraggeber entsprechend.
10.
Vertraulichkeit / Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit / Datenschutz
Alle Informationen, welche Johann Christoph Bätz im Rahmen der
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt
vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des
zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der
Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Johann Christoph Bätz
betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an
Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch
über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
11.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Die
Leistungen des Designers Johann Christoph Bätz werden in der Regel
durch diesen selbst, oder Mitarbeiter seines Teams vertreten. Auf das
Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designer ist Deutsches
Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.
12.
Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die den rechtlichen und
gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit den unwirksamen
Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Februar, 2009
Johann Christoph Bätz
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